Finanzielle Förderung der kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Mainz
Vorwort
Liebe haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kirchlichen Jugendarbeit!
Die nachfolgenden Seiten möchten Allen, die in der kirchlichen Jugendarbeit im Dekanat Gießen tätig sind, einen Überblick geben, wo und wie finanzielle Hilfen für die kirchliche Jugendarbeit beantragt werden können. Alle Antragsformulare sind in der Dekanatsjugendstelle Gießen zu erhalten.
Diese Informationen können sicherlich nicht alle Fragen der Finanzierung von Jugendarbeit beantworten. Für alle noch offenen Fragen steht das Team der Dekanatsjugendstelle gerne zur Verfügung.
Wir wünschen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der kirchlichen Jugendarbeit den Mut und die Kraft, sich weiterhin für Kinder und Jugendliche zu engagieren.
Das Team vom BDKJ und DJS
Einleitung
"Ohne Knete - keine Fete!" Kinder- und Jugendarbeit kommt ohne Geld nicht aus. Welche möglichen Geldquellen gibt es? z.B.:
- Spenden
- Sponsoren
- Jugendsammelwoche
- Erlös bei Aktionen (z.B. beim Pfarrfest)
... und
- ZUSCHÜSSE. Um diesen Bereich geht es auf diesen Seiten.
Bei der Beantragung von Zuschüssen stellt sich als erstes die Frage, was von wem gefördert wird. An wen können wir uns wenden? Welche Förderungsvoraussetzungen müssen wir erfüllen? Wie funktioniert das Antragsverfahren? Wie viel Zuschuss können wir erwarten? Wer kann uns nähere Auskunft geben? - Die folgenden Richtlinien sollen auf diese Fragen eine erste Antwort geben.
Die Förderung durch die Gemeinden im Landkreis Gießen ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bitte die jeweiligen Richtlinien im Rathaus erfragen, da deren Auflistung hier den Rahmen sprengen würde. Eine Förderung durch die Gemeinden und durch den Landkreis Gießen ist zulässig.
Jugendpflegen im Landkreis Gießen
Was wird von wem gefördert?
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